lic. phil. Annelies Lengacher
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Curriculum vitae Annelies Lengacher

Jahrgang 1964, in Partnerschaft lebend, ein Kind

1998
Lizentiat Klinische Psychologie, Universität Bern

2009
Fachtitel eidg. anerkannte Psychotherapeutin (kognitiv-verhaltenstherapeutische Ausrichtung)

2016
Zusatzqualifikation Supervision (ZPP Heidelberg)

seit 2009
diverse Fortbildungen im Rahmen des Titelerhalts als eidg. anerkannte Psychotherapeutin u.a. in ACT (Akzeptanz- und Commitment Therapie), emotionsfokussierter Paartherapie, EMDR und Körperpsychotherapie

Berufliche Tätigkeit

seit 2017
eigene Praxis in Praxisgemeinschaft psy punkt thun

seit 2016
Supervisorin für angehende Fachpersonen und Fachpersonen

2004 – 2016
Psychologin im Teilzeitpensum im Ambulatorium der Psychiatrischen Dienste Thun mit Schwerpunkten Angst-/Angstgruppentherapie und Depressions-/Depressionsgruppentherapie

2001 – 2003
delegierte Psychotherapie Praxisgemeinschaft Aarestrasse, Thun

1998 – 2000
Jugendarbeiterin Kirchgemeinde Thierachern

1995 – 1996
Trainerin Nachwuchskader Schweizerischer Skiverband

1993 – 2000
Lehrbeauftragte Skilanglauf Institut für Sportwissenschaft Universität Bern

1991 – 1998
Ausbilderin J+S und verantwortliche Trainerin BOSV Skilanglauf

1979 – 1992
Spitzensportlerin Skilanglauf

 

Angebot

Psychotherapie im Einzel- und Paarsetting, Einbezug der Angehörigen, Supervision, Selbsterfahrungstherapie, Gruppentherapie mit Schwerpunkt in ACT (Akzeptanz- und Commitment-Therapie)

Kosten
Die Tarife pro Sitzung variieren je nach deren Länge.

Seit 1.7.2022 wird die psychologische Psychotherapie  durch die Grundversicherung abgedeckt. Es gelten die gesetzlich vereinbarten Tarife.

Selbstzahler*innen: Eine Einzelsitzung mit der üblichen Dauer von 50 Minuten kostet 160 Franken. Paartherapie, Gruppentherapie und Supervision auf Anfrage.

Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine: Termine müssen bei Verhinderung 24h vorher abgesagt werden. Bei verspäteter oder gar keiner Abmeldung wird ein Betrag von Fr. 80.- in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse vergütet. Dies gilt auch für Ersttermine, die nicht rechtzeitig abgemeldet werden.


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